Bauherren-Haftpflicht

Sicher bauen von Anfang an.
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Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823, Abs. 1 geregelt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“

Als Bauherr ist man – auch wenn man für die am Bau durchzuführenden Arbeiten sachverständige Personen (Architekt, Bauunternehmer, Bauhandwerker) beauftragt hat- nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit.

Als Bauherr kann man haften

  • wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • wegen Verletzung der Überwachungspflicht
  • aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau beteiligten

Natürlich ist der Bauherr nicht immer der einzige am Schaden Beteiligte, der haftet und zum Schadenersatz herangezogen wird. Die beauftragten sachverständigen Personen sind ebenfalls verantwortlich. Jedoch haftet bei mehreren verantwortlichen jeder (auch wenn die Schuld der Bauherren nur 5% beträgt) für den gesamten Schaden in voller Höhe!

Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, ob der Versicherte tatsächlich haften muss und schützt den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen sogar bei einem Rechtsstreit.

Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen die Entschädigung bis zur vereinbarten Deckungssumme

Versichert sind

  • Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
  • Vermögensschäden

Unser Angebot

Ihnen können wir die Bauherren-Haftpflichtversicherung zu folgenden Konditionen anbieten:

Deckungssumme:

  • € 5.000.000,– pauschal für Personen- und Sachschäden
  • € 100.000,– für Vermögensschäden
    2-fach maximiert je Versicherungsjahr

Deckungserweiterungen: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.

Vertragsdauer: 1 Jahr

Anmerkungen

  • Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung (Ausnahme: Bauen mit eigener Leistung an einen Dritten vergeben sind.
  • Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Sach- und Vermögensschäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse.

Kommen Sie doch mal vorbei, dann sprechen wir darüber. Wir würden uns freuen!

Kostenloses Beratungsgespräch

Sie möchten gerne individuell von uns beraten werden? Rufen Sie uns einfach an.

Tel: 02102-893141

oder schicken Sie uns hier eine E-Mail an post@droste-partner.de mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir entwickeln ein auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket in allen Bereichen!