Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 833 geregelt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“
Das bedeutet: Als Tierhalter haftet man für einen durch das Verhalten des Tieres verursachten Schaden – auch dann wenn einen selbst keine Schuld trifft. Eine Ausnahme läßt das Gesetz zu: Wird das Haustier aus beruflichen Gründen gehalten (z.B. Wachhund des Nachtwächters), so haftet der Tierhalter für einen durch das Tier verursachten Schaden nicht, wenn er nachweisen kann, daß er sein Tier sorgfältig beaufsichtigt hat, ihn also kein Verschulden trifft.
Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, ob der Versicherte tatsächlich haften muss und schützt den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen sogar bei einem Rechtsstreit.
Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen die Entschädigung bis zur vereinbarten Deckungssumme
Versichert sind:
- Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung)
- Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
- Vermögensschäden
Unser Angebot
Ihnen können wir die Hunde-Haftpflichtversicherung zu folgenden Konditionen anbieten:
Deckungssumme:
- € 3.000.000,– pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- € 1.000.000,– für Mietsachschäden an Gebäuden
2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Vertragsdauer: 1 Jahr
Sonderrisiken:
Nicht zu den o.a. Konditionen versichert werden u.a.: Pitbull-Terrier, Bandog, Fila Brasileiro, Mastino Napolitan, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bordeaux-Dogge, Chinesischer Kampfhund, Mastino Espanol, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Tosa Inu sowie Hunde aus Kreuzungen mit diesen Rassen
Kommen Sie doch mal vorbei, dann sprechen wir darüber. Wir würden uns freuen!