Berufsunfähigkeit
Reform der gesetzlichen Berufsunfähigkeits- /Erwerbsunfähigkeitsrenten
Die wichtigsten Neuerungen ab dem 01.01.2001 auf einen Blick
- keine Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte unter 40 Jahren
- reduzierte Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte über 40 Jahren
- die Anspruchsvorraussetzungen wurden verschärft
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen!
Jeder Vierte scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft sind in den meisten Fällen Erkrankungen und nicht Unfälle - der Schutz einer Unfallversicherung ist daher wichtig, aber nicht ausreichend.
Daher sprechen Sie mit uns über die Absicherung Ihrer Risiken!
